Sicherlich taucht bei Ihnen immer mal wieder die ein oder andere Frage bezüglich OnlineDoctor auf. Auf dieser Seite finden Sie hoffentlich Ihre Antwort. Falls nicht, kontaktieren Sie uns doch gerne.
Häufig gestellte Fragen
OnlineDoctor ist eine teledermatologische Plattform, mit der Sie Patientinnen und Patienten zeitversetzt behandeln können. Diese können ortsunabhängig eine Fachärztin oder einen Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten auswählen und Sie haben 48 Stunden Zeit, um anhand der eingesendeten Bilder und der mit einem interaktiven Chat-Assistenten erhobenen Anamnese eine fachärztliche Diagnose und Handlungsempfehlung zu erstellen.
- eine IBAN
 - die LANR und BSNR (nur bei Vertragsärzt*innen)
 - eine Kopie der Facharzturkunde (die bestandene Facharztprüfung ist zur Qualitätssicherung zwingend erforderlich)
 - eine Kopie des Ausweises als jpeg (in Farbe)
 - eine Handynummer und E-Mail-Adresse
 
Die erbrachte Leistung wird bei Privatversicherten und Selbstzahlern nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Außerdem hat OnlineDoctor Direktverträge mit gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen. Hier läuft die Abrechnung über OnlineDoctor.
Nein, die bestandene Facharztprüfung ist zur Qualitätssicherung zwingend erforderlich.
In Ihrem OnlineDoctor-Konto können Sie ganz bequem mit wenigen Klicks einstellen, wann Sie Fälle beantworten möchten. Sollten Sie beispielsweise im Urlaub sein oder an Sonntagen keine Fälle beantworten wollen, so erscheint in Ihrem Profil eine Abwesenheitsnotiz. Patient*innen können dann in diesen Zeiträumen keine Fälle an Sie senden.
Das Anfrageaufkommen variiert je nachdem wie stark Sie OnlineDoctor in der Praxis integrieren möchten. Sie entscheiden selbst, wann und wie Sie in Ihrer Praxis die Online-Beratung bewerben möchten. Zusätzlich sind Ihre MFAs ein entscheidender Faktor für die Außenkommunikation über OnlineDoctor an Ihr Patientennetzwerk. Somit kann das Fallaufkommen individuell variieren. Diese Zahl hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Standort der Praxis, Kassensitz oder Privatpraxis.
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, zeitnahe Termine für OnlineDoctor-Patient*innen freizuhalten. Auch wenn Sie aktuell keine Termine für Neupatient*innen vergeben, können Sie über OnlineDoctor Fälle beantworten.
Ja, Gematik E-Rezepte lassen sich über das Ersatzverfahren auch für OnlineDoctor-Fälle erstellen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier.
Vorgefertigte Textbausteine erlauben es Ihnen, schnell umfassende Informationen zur Diagnose und Therapieempfehlung an Patient*innen zu übermitteln. Neben diesen vorgefertigten Textbausteinen haben Sie auch die Möglichkeit eigene, individuelle Texte als Baustein zu speichern und immer wieder zu verwenden.
Ja, auch Ärzt*innen im Ruhestand und angestellte Fachärzt*innen ohne eigene Praxis können teilnehmen. Auch dermatologische Kliniken können OnlineDoctor nutzen. Für die Behandlung von Privatversicherten und Selbstzahler*innen über OnlineDoctor ist kein Kassensitz notwendig.
Ob die Arbeit mit Teledermatologie bei Ihrer Haftpflichtversicherung anzeigepflichtig ist oder nicht, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen der einzelnen Haftpflichtversicherungen ab.
Wir empfehlen eine Rücksprache mit Ihrer Haftpflichtversicherung.
FAQ für Praxismitarbeitende
Dieses Dokument unterstützt Ihre MFAs beim Einsatz von OnlineDoctor in der Praxis. Sie können es direkt ausdrucken und Ihren Mitarbeitenden zur Verfügung stellen.
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