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Gut für Sie zu wissen

Sicherlich taucht bei Ihnen immer mal wieder die ein oder andere Frage bezüglich OnlineDoctor auf. Auf dieser Seite finden Sie hoffentlich Ihre Antwort. Falls nicht, kontaktieren Sie uns doch gerne.

Häufig gestellte Fragen

OnlineDoctor ist eine teledermatologische Plattform, mit der Sie Patientinnen und Patienten zeitversetzt behandeln können. Diese können ortsunabhängig eine Fachärztin oder einen Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten auswählen und Sie haben 48 Stunden Zeit, um anhand der eingesendeten Bilder und der mit einem interaktiven Chat-Assistenten erhobenen Anamnese eine fachärztliche Diagnose und Handlungsempfehlung zu erstellen.

Für die AnmeIdung und die Erstellung eines individuellen Profils benötigt OnlineDoctor (bei Gemeinschaftspraxen, von jedem, der teilnehmen möchte).

  • eine IBAN:
  • die LANR und BSNR:
  • eine Kopie der Facharzturkunde
  • eine Kopie des Ausweis als jpeg (in Farbe)
  • eine Handynummer:
Zudem wird ein frontales, scharfes und hochaufgelöstes Porträtbild in einem weißen Oberteil benötigt (Das Foto kann mit einen Smartphone aufgenommen werden).

Die erbrachte Leistung wird bei Privatversicherten und Selbstzahlern nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Außerdem hat OnlineDoctor Direktverträge mit gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen. Hier läuft die Abrechnung über OnlineDoctor.

Nein, die bestandene Facharztprüfung ist zur Qualitätssicherung zwingend erforderlich.

In Ihrem OnlineDoctor-Konto können Sie ganz bequem mit wenigen Klicks einstellen, wann Sie Fälle beantworten möchten. Sollten Sie beispielsweise im Urlaub sein oder an Sonntagen keine Fälle beantworten wollen, so erscheint in Ihrem Profil eine Abwesenheitsnotiz. Patient*innen können dann in diesen Zeiträumen keine Fälle an Sie senden.

Sie können bequem und jederzeit eintragen, wann Sie Fälle bearbeiten möchten. Auf diese Weise lässt sich für Sie das Patientenaufkommen flexibel steuern. Zusätzlich entscheiden Sie selbst, wann und wie Sie in Ihrer Praxis die Online-Beratung bewerben möchten. Wenn Sie beispielsweise nur bestimmte Patienten*innen telefonisch oder persönlich über die Möglichkeit einer digitalen Beratung informieren, steuern Sie aktiv das Aufkommen.

Im Schnitt können 85 Prozent aller Fälle, die Sie über OnlineDoctor bearbeiten, rein digital abgeschlossen werden. Die meisten Praxen, die OnlineDoctor nutzen, bieten darüber hinaus für Patient*innen, die in der Nähe der Praxis leben und ein akutes Hautleiden haben, kurzfristige Termine bzw. die Möglichkeit der Rezeptabholung an. Sie sind allerdings nicht verpflichtet, Termine vorzuhalten oder Rezepte auszustellen.

Vorgefertigte Textbausteine erlauben es Ihnen, schnell umfassende Informationen zur Diagnose und Therapieempfehlung an Patient*innen zu übermitteln. Neben diesen vorgefertigten Textbausteinen haben Sie auch die Möglichkeit eigene, individuelle Texte als Baustein zu speichern und immer wieder zu verwenden.

Ob die Arbeit mit Teledermatologie bei Ihrer Haftpflichtversicherung anzeigepflichtig ist oder nicht, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen der einzelnen Haftpflichtversicherungen ab. Wir empfehlen, dass Sie das direkt kurz mit Ihrer Haftpflichtversicherung abklären.

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