Updates & Neuigkeiten zum E-Rezept: E-Rezept für TK-Patient*innen - einzutragende IK Nummer

E-Rezept für TK-Patient*innen - einzutragende IK Nummer

Wir möchten Sie auf eine Besonderheit bei der Erstellung von E-Rezepten für Patient*innen der Techniker Krankenkasse (TK) hinweisen.

Identitätsprüfung der TK-Patient*innen über die TK
Die Identitätsprüfung für TK-Patientinnen erfolgt direkt durch die TK. Daher wird kein Foto der GesundheitsID von den Patient*innen hochgeladen. Die Versichertennummer finden Sie, wie bei anderen GKV-Patient*innen, unter den Patienteninformationen.

Institutionskennzeichen (IK) für E-Rezept Erstellung
Beim Erstellen des E-Rezepts für TK-Patient*innen muss in der Regel ein Institutionskennzeichen (IK) angegeben werden. Bitte verwenden Sie nach Rücksprache mit der Techniker Krankenkasse das folgende IK für alle TK Patient*innen:

IK: 101 575 519

Bei allen anderen Schritte bei der Erstellung des E-Rezepts gibt es keine AbweichungenWeitere Informationen zur Erstellung von E-Rezepten für Patient*innen unserer Partnerversicherungen finden Sie hier.