Gematik E-Rezepte lassen sich über das Ersatzverfahren auch für OnlineDoctor-Fälle erstellen – erfahren Sie hier, wie das funktioniert.
Das E-Rezept
Mit der Einführung des E-Rezeptes können Sie nun neben der Diagnose und Handlungsempfehlung bei Bedarf auch ein verschreibungspflichtiges Medikament via E-Rezept ausstellen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Gematik E-Rezepte entlang eines Ersatzverfahrens für OnlineDoctor-Fälle nutzbar sind, worauf Sie bei der Erstellung achten sollten und wie Patient*innen über das E-Rezept informiert werden.
Allgemeine Informationen zur Erstellung eines E-Rezeptes bei einem OnlineDoctor-Fall
- E-Rezepte können Sie im Rahmen unserer Selektivverträge für alle Patient*innen ausstellen, die bei einer Partnerkrankenkasse versichert sind.
- Für viele PVS-Systeme liegen zusätzlich Online-Schulungen vor, die einen Einblick geben, wie die Praxisverwaltungssysteme den E-Rezept-Prozess im Ersatzverfahren umgesetzt haben.
- Zur Erstellung eines E-Rezeptes für einen OnlineDoctor-Fall benötigen Sie lediglich die Informationen, die Ihnen bei der Fallbearbeitung von OnlineDoctor zur Verfügung gestellt werden. Es ist nicht notwendig, die Patientenkarte einzulesen.
- Das E-Rezept wird über die TI übermittelt und ist für die Patientin oder den Patienten im Anschluss in der Apotheke via elektronischer Gesundheitskarte oder die App der Krankenkasse abrufbar. Sie müssen lediglich darüber informieren, dass Sie ein Rezept ausgestellt haben und dieses signieren.
NEU: Die E-Rezept Checkbox bei OnlineDoctor
Sobald Sie bei der Bearbeitung des Falls anklicken, dass Sie ein E-Rezept erstellt haben, wird die Patientin oder der Patient im Rahmen der Handlungsempfehlung auf das E-Rezept hingewiesen und erhält weiterführende Informationen, wie die Einlösung des E-Rezeptes funktioniert direkt von OnlineDoctor. Sie müssen nur das E-Rezept in Ihrem PVS-System erstellen, in der Handlungsempfehlung das Medikament nennen und die Anwendung beschreiben. Bitte achten Sie zusätzlich darauf, immer anzugeben, ab wann das Rezept in der Apotheke einlösbar ist. Sollten Sie ausgewählt haben, dass ein E-Rezept erstellt wird, allerdings erst am Ende des Tages oder an einem anderen Tag, finden Sie die Informationen zur Krankenversicherung des Patienten oder der Patientin im Archiv.

Das E-Rezept in der Handlungsempfehlung
So sehen Patient*innen, dass Sie ein E-Rezept erhalten haben. In diesem Fall wurde ausgewählt, dass das E-Rezept am Montag erstellt wird.

Das Ersatzverfahren
Das Ersatzverfahren ist im Zuge der Telemedizin in der Anlage 4, Bundesmantelvertrag für Ärzte und Ärztinnen vorgesehen. Bitte beachten Sie, dass dies nur für Versicherte unserer Partnerversicherungen funktioniert. Im Ersatzverfahren sind – basierend auf den Angaben im Rahmen des OnlineDoctor-Falls – folgende Daten einzutragen. Sie können diese selbst eintragen oder Ihre MFA damit beauftragen:
- Bezeichnung der Krankenkasse
- Name und Vorname
- Geburtsdatum des Versicherten
- die Versichertenart
- Postleitzahl des Wohnortes
- Krankenversichertennummer
Die Identitätsprüfung der versicherten Person können Sie bequem in auf der Fallbearbeitungsseite durchführen. Klicken Sie dazu auf das Symbol neben den Patienteninformationen, um die Fotos der GesundheitsID einsehen zu können.


Ausnahme: Fälle der Techniker Krankenkasse
Eine Ausnahme stellen Fälle der Techniker Krankenkasse dar. Dort werden die Patientenangaben direkt durch die TK geprüft. Daher liegt dafür kein Foto der GesundheitsID vor. Die Versichertennummer finden Sie, wie bei anderen GKV-Patient*innen, unter den Patienteninformationen.Beim Erstellen des E-Rezepts für TK-Patient*innen muss in der Regel auch ein Institutionskennzeichen (IK) angegeben werden. Bitte verwenden Sie nach Rücksprache mit der Techniker Krankenkasse das folgende IK für alle TK Patient*innen:
101 575 519
E-Rezept-Ausstellung für TK-versicherte Kinder
Eltern, die bei der TK versichert sind, bestätigen ihre Identität über den eigenen TK-Login bei OnlineDoctor. Das bedeutet leider, dass Eltern die für ihr Kind einen OnlineDoctor-Fall erstellen, nicht die Versichertendaten des Kindes eintragen können (da diese über den TK-Login automatisch eingetragen werden). Daher möchten wir Sie darüber informieren, dass für TK-versicherte Kinder leider keine Versichertendaten vorliegen. Die korrekte Erstellung eines E-Rezeptes ist für solche Fälle aus diesem Grund nicht möglich.
Sagen Sie uns, was Sie denken
Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihr Feedback mit uns teilen. Der Fragebogen dauert maximal 3 Minuten. Sollten Sie den Fragebogen nicht sehen können, klicken Sie bitte hier.
Tipps für den Einsatz in Ihrer Praxis
In jedem Fall ist es sinnvoll, auf das Zeitfenster zu verweisen, in dem das E-Rezept verfügbar ist. Unmut durch unnötige Gänge zur Apotheke lassen sich so vermeiden.
Keine App notwendig zum Ausstellen und Einlösen eines E-Rezepts
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) reicht aus, um das E-Rezept zu erhalten und in der Apotheke einzulösen. Die Daten werden auf einem Server hinterlegt und können über die eGK abgerufen werden.
E-Rezept erst nach Arztsignatur einlösbar
Unabhängig vom Weg, über den das E-Rezept ausgestellt wird, kann die Apotheke es erst einlösen, wenn die Arztsignatur vorliegt – analog zur Unterschrift auf dem Papierrezept. Patienten sollte unbedingt mitgeteilt werden, ab welchem Zeitpunkt das Rezept signiert ist, da Einlöseversuche bei nicht signierten Rezepten eine der Hauptursachen für Probleme, Frustration und Zeitverlust bei allen Beteiligten sind.
Stapelsignatur und Komfortsignatur: Es gibt zwei Varianten, um das Signieren technisch zu erleichtern und dadurch zu beschleunigen. Bei der Stapelsignatur werden die E-Rezepte in einem Ordner hinterlegt und quasi gleichzeitig signiert, also stapelweise. Die Komfortsignatur ist für den Arbeitsalltag in der Regel noch praktischer. Dafür geben Sie als Arzt oder Ärztin nur einmal am Tag die Zugangsdaten ein und lösen die digitale Signatur im Anschluss für maximal 250 Dokumente pro Tag direkt beim Ausstellen des E-Rezeptes aus, etwa über ein persönliches Passwort.
Häufig gestellte Fragen zum E-Rezept
E-Rezepte können für alle Fälle erstellt werden, die über die Selektivverträge von OnlineDoctor abgerechnet werden. Einen Überblick über unsere Partnerversicherungen finden Sie hier.
PVS-Software-Update mit E-Rezept-Funktion (Der TI-Score der gematik zeigt für viele PVS-Hersteller, ob und wie die Funktion umgesetzt wurde).
Das E-Rezept macht Praxisabläufe effizienter. Mit wenigen Klicks wird das E-Rezept im Praxisverwaltungssystem erstellt und digital an die Patientinnen und Patienten übermittelt. Ärztinnen und Ärzte können viele Rezepte gleichzeitig signieren. Händische Unterschriften und unnötige Wege innerhalb der Praxis zur Unterzeichnung von Rezepten entfallen. Aber auch zeitaufwändige Prozesse, wie der Druck oder der Postversand von Rezepten, entfällt und entlastet das Praxispersonal.
Das Ersatzverfahren ist im Zuge der Telemedizin in Anlage 4, Bundesmantelvertrag für Ärzte und Ärztinnen vorgesehen. Im Ersatzverfahren sind – basierend auf den Angaben im Rahmen des OnlineDoctor-Falls – folgende Daten einzutragen. Sie können diese selbst eintragen oder Ihre MFA damit beauftragen.
- Bezeichnung der Krankenkasse
- Name und Vorname
- Geburtsdatum des Versicherten
- die Versichertenart
- Postleitzahl des Wohnortes
- Krankenversichertennummer

